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   BGH, 06.07.2017 - I ZB 11/16   

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https://dejure.org/2017,46356
BGH, 06.07.2017 - I ZB 11/16 (https://dejure.org/2017,46356)
BGH, Entscheidung vom 06.07.2017 - I ZB 11/16 (https://dejure.org/2017,46356)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 2017 - I ZB 11/16 (https://dejure.org/2017,46356)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1059 Abs 2 Nr 2 Buchst b ZPO, § 275 Abs 1 BGB
    Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs: Unvereinbarkeit der Vollstreckung mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts; Verpflichtung gegenüber zwei Gläubigern zu einer nur einmal erbringbaren Leistung

  • IWW

    § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § ... 1065 Abs. 1 Satz 1, § 1062 Abs. 1 Nr. 4 Fall 2 ZPO, § 574 Abs. 2, § 575 ZPO, § 1060 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 1059 Abs. 2 ZPO, § 1059 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b ZPO, § 275 Abs. 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der offentsichtlichen Unvereinbarkeit der Vollstreckung eines Schiedsspruchs mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts; Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) über die Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs; ...

  • rewis.io

    Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs: Unvereinbarkeit der Vollstreckung mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts; Verpflichtung gegenüber zwei Gläubigern zu einer nur einmal erbringbaren Leistung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurteilung der offentsichtlichen Unvereinbarkeit der Vollstreckung eines Schiedsspruchs mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts; Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) über die Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs; ...

  • datenbank.nwb.de

    Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs: Unvereinbarkeit der Vollstreckung mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts; Verpflichtung gegenüber zwei Gläubigern zu einer nur einmal erbringbaren Leistung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist die Vollstreckung eines Schiedsspruchs mit deutschem Recht unvereinbar?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zeitpunkt der Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs für dessen Rechtmäßigkeit entscheidend

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Ausschluss eines Leistungsanspruchs bei Verpflichtung ggü. zwei Gläubigern zu nur einmal erbringbarer Leistung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist die Vollstreckung eines Schiedsspruchs mit deutschem Recht unvereinbar? (IBR 2018, 112)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 230
  • WM 2017, 2391
  • NZG 2018, 317
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.10.2012 - VII ZR 146/11

    Internet-Domain: Voraussetzungen eines Providerwechsels nach den

    Auszug aus BGH, 06.07.2017 - I ZB 11/16
    Verpflichtet sich ein Schuldner gegenüber zwei Gläubigern zu einer Leistung, die er nur einmal erbringen kann, führt dies nicht ohne Weiteres zu einem Ausschluss des Anspruchs auf Leistung aus beiden Verträgen oder auch nur aus einem der Verträge (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 2012 - VII ZR 146/11, BGHZ 195, 195 Rn. 33; Staudinger/Caspers, BGB [2014], § 275 Rn. 67).

    Verpflichtet sich ein Schuldner zwei Gläubigern zur Verschaffung eines Gegenstands, ist ihm die aus dem einen Vertrag geschuldete Leistung erst unmöglich, wenn er den anderen Vertrag erfüllt hat und die Verfügungsmacht über den Gegenstand nicht mehr erlangen kann (vgl. BGH, Urteil vom 26. März 1999 - V ZR 368/97, BGHZ 141, 179, 181 f.; BGHZ 195, 195 Rn. 33 mwN).

  • BGH, 06.10.2016 - I ZB 13/15

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs: Begriff der

    Auszug aus BGH, 06.07.2017 - I ZB 11/16
    Dies ist der Fall, wenn der Schiedsspruch eine Norm verletzt, die die Grundlagen des staatlichen oder wirtschaftlichen Lebens regelt, oder zu deutschen Gerechtigkeitsvorstellungen in einem untragbaren Widerspruch steht (BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2016 - I ZB 13/15, NJW-RR 2017, 313 Rn. 55 mwN).
  • BGH, 26.03.1999 - V ZR 368/97

    Voraussetzungen der Unmöglichkeit bei einem Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus BGH, 06.07.2017 - I ZB 11/16
    Verpflichtet sich ein Schuldner zwei Gläubigern zur Verschaffung eines Gegenstands, ist ihm die aus dem einen Vertrag geschuldete Leistung erst unmöglich, wenn er den anderen Vertrag erfüllt hat und die Verfügungsmacht über den Gegenstand nicht mehr erlangen kann (vgl. BGH, Urteil vom 26. März 1999 - V ZR 368/97, BGHZ 141, 179, 181 f.; BGHZ 195, 195 Rn. 33 mwN).
  • BGH, 15.11.2012 - I ZR 128/11

    Rechtsmissbräuchlicher Zuschlagsbeschluss

    Auszug aus BGH, 06.07.2017 - I ZB 11/16
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fehlt einer Klage auf Unterlassung oder Beseitigung von Äußerungen, die der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung in einem gerichtlichen oder behördlichen Verfahren dienen oder im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung erfolgen, regelmäßig das Rechtsschutzbedürfnis (BGH, Urteil vom 19. Juli 2012 - I ZR 105/11, GRUR 2013, 305 Rn. 14 und 20 = WRP 2013, 327 - Honorarkürzung, mwN; Urteil vom 15. November 2012 - I ZR 128/11, GRUR 2013, 647 Rn. 12 = WRP 2013, 770 - Rechtsmissbräuchlicher Zuschlagsbeschluss).
  • BGH, 23.05.1962 - V ZR 123/60

    Rechtsfolgen des nachträglichen Erwerbs des unberechtigt Verfügenden

    Auszug aus BGH, 06.07.2017 - I ZB 11/16
    Erst wenn der Schuldner seine Verpflichtung zum Handeln erfüllt hat, steht fest, dass er seine Verpflichtung zum Unterlassen nicht mehr erfüllen kann (vgl. BGH, Urteil vom 23. Mai 1962 - V ZR 123/60, BGHZ 37, 147, 150 f.; MünchKomm.BGB/Ernst, 7. Aufl., § 275 Rn. 50 mwN).
  • BGH, 19.07.2012 - I ZR 105/11

    Honorarkürzung

    Auszug aus BGH, 06.07.2017 - I ZB 11/16
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fehlt einer Klage auf Unterlassung oder Beseitigung von Äußerungen, die der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung in einem gerichtlichen oder behördlichen Verfahren dienen oder im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung erfolgen, regelmäßig das Rechtsschutzbedürfnis (BGH, Urteil vom 19. Juli 2012 - I ZR 105/11, GRUR 2013, 305 Rn. 14 und 20 = WRP 2013, 327 - Honorarkürzung, mwN; Urteil vom 15. November 2012 - I ZR 128/11, GRUR 2013, 647 Rn. 12 = WRP 2013, 770 - Rechtsmissbräuchlicher Zuschlagsbeschluss).
  • OLG Celle, 14.10.2016 - 13 Sch 1/15

    Zulässigkeit der Vollstreckbarerklärung eines nicht abschließenden

    Auszug aus BGH, 06.07.2017 - I ZB 11/16
    b) Es kann offenbleiben, ob es zu deutschen Gerechtigkeitsvorstellungen in untragbarem Widerspruch steht und damit der öffentlichen Ordnung widerspricht, wenn ein Schiedsspruch vollstreckt wird, der den Anspruch auf eine Leistung tituliert, die für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist (vgl. RGZ 57, 331, 333 f.; OLG Celle, Beschluss vom 14. Oktober 2016 - 13 Sch 1/15 (Kart), juris Rn. 195; vgl. auch OLG Hamm, NJW-RR 1988, 1087, 1088).
  • OLG Hamm, 18.02.1988 - 14 W 147/87

    Festsetzung von Zwangsmitteln

    Auszug aus BGH, 06.07.2017 - I ZB 11/16
    b) Es kann offenbleiben, ob es zu deutschen Gerechtigkeitsvorstellungen in untragbarem Widerspruch steht und damit der öffentlichen Ordnung widerspricht, wenn ein Schiedsspruch vollstreckt wird, der den Anspruch auf eine Leistung tituliert, die für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist (vgl. RGZ 57, 331, 333 f.; OLG Celle, Beschluss vom 14. Oktober 2016 - 13 Sch 1/15 (Kart), juris Rn. 195; vgl. auch OLG Hamm, NJW-RR 1988, 1087, 1088).
  • BAG, 26.03.1965 - 3 AZR 248/63

    Anfängliche objektive Unmöglichkeit - Konkurrierende Arbeitgeber - Abschluß

    Auszug aus BGH, 06.07.2017 - I ZB 11/16
    Schließt etwa ein Arbeitnehmer mit zwei Arbeitgebern jeweils einen seine Zeit voll in Anspruch nehmenden Arbeitsvertrag, steht erst mit der Erfüllung des einen Arbeitsvertrags fest, dass er den anderen Arbeitsvertrag nicht erfüllen kann (vgl. BAG, BB 1965, 948).
  • RG, 19.04.1904 - VII 558/03

    Unterliegt ein Schiedsspruch, in welchem eine Partei verurteilt ist, die

    Auszug aus BGH, 06.07.2017 - I ZB 11/16
    b) Es kann offenbleiben, ob es zu deutschen Gerechtigkeitsvorstellungen in untragbarem Widerspruch steht und damit der öffentlichen Ordnung widerspricht, wenn ein Schiedsspruch vollstreckt wird, der den Anspruch auf eine Leistung tituliert, die für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist (vgl. RGZ 57, 331, 333 f.; OLG Celle, Beschluss vom 14. Oktober 2016 - 13 Sch 1/15 (Kart), juris Rn. 195; vgl. auch OLG Hamm, NJW-RR 1988, 1087, 1088).
  • OLG Köln, 09.09.2022 - 19 Sch 13/22
    Eine Verletzung des ordre public setzt vielmehr voraus, dass die Entscheidung zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist, d.h. wenn der Schiedsspruch eine Norm verletzt, die die Grundlagen des staatlichen oder wirtschaftlichen Lebens regelt, oder wenn er zu deutschen Gerechtigkeitsvorstellungen in einem untragbaren Widerspruch steht" (BGH, Beschluss vom 06.10.2016 - I ZB 13/15 -, juris; BGH, Beschluss vom 06.07.2017 - I ZB 11/16, juris; BGH, Beschluss vom 16.04.2015 - I ZB 3/14, juris).
  • OLG Frankfurt, 06.06.2018 - 26 Sch 3/18

    Schiedsgericht: Keine Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nicht-Vernehmung einer

    Dies ist der Fall, wenn der Schiedsspruch eine Norm verletzt, die die Grundlagen des staatlichen oder wirtschaftlichen Lebens regelt, oder zu deutschen Gerechtigkeitsvorstellungen in einem untragbaren Widerspruch steht (BGH, Beschluss v. 06.07.2017, I ZB 11/16, Rn. 10, zit. nach juris).
  • OLG Köln, 26.08.2022 - 19 Sch 17/22
    Eine Verletzung des ordre public setzt vielmehr voraus, dass die Entscheidung zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist, d.h. wenn der Schiedsspruch eine Norm verletzt, die die Grundlagen des staatlichen oder wirtschaftlichen Lebens regelt, oder wenn er zu deutschen Gerechtigkeitsvorstellungen in einem untragbaren Widerspruch steht" (BGH, Beschluss vom 06.10.2016 - I ZB 13/15 -, juris; BGH, Beschluss vom 06.07.2017 - I ZB 11/16, juris; BGH, Beschluss vom 16.04.2015 - I ZB 3/14, juris).
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